IT-Regel 3 - Administratorenrechte
Auf IT-Systemen der Philosophischen Fakultät darf nur Software installiert werden, die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.
Die Vergabe von Administratorenrechten erfolgt nach einem 3-stufigen System.
Zum Erhalt dauerhafter, lokaler Administratorrechte muss ein Antrag mit Begründung der Notwendigkeit gestellt werden. Es können nur Administratorrechte für ein einzelnes IT-System und einen Server beantragt werden.
Für den Erhalt lokaler Administratorrechte bedarf es eines schriftlichen Antrags an den IT-Koordinator. Inhaltlich erforderlich sind: die Angabe, für welches IT-System (Hostname und MAC-Adresse) die Administratorrechte beantragt werden, in welcher Form der individuelle IT-Bedarf durch ein Software-Repositorium und temporäre Administratorrechte nicht abgedeckt ist.
Über den Antrag entscheidet die/der IT-Koordinator nach technischer Prüfung und Empfehlung durch die IT-Beauftragten der Philosophischen Fakultät. Die technische Umsetzung der Einrichtung der dauerhaften, lokalen Administratorrechte obliegt der IT-Abteilung der Philosophischen Fakultät.