IT-Regel 2 - Beschaffung von IT-Komponenten

Hard- und Software zum Einsatz in den Netzen der Philosophischen Fakultät wird entsprechend den Finanzregeln 2. Einkauf Abs. 2 durch die IT-Abteilung der Philosophischen Fakultät beschafft. Anderweitig beschaffte Komponenten können nicht angeschlossen bzw. installiert oder betreut und auch nicht durch das Dienstleistungszentrum der Philosophischen Fakultät bezahlt werden. Ausnahme: Die Beschaffung von Komponenten ohne Einbeziehung der IT-Abteilung ist bis zu einer Preis-Obergrenze 100 € zulässig. Bestellungen werden über das Sekretariat oder das Geschäftszimmer unter Angabe einer Kostenstelle bzw. Auftragsnummer an das Ticketsystem (bestellungen@phil.uni-goettingen.de) übermittelt. Die weitere kaufmännische Abwicklung liegt bei der IT-Abteilung der Philosophischen Fakultät.