IT-Regel 11 - Nutzerkonten

  1. Alle dienstlich genutzten IT-Systeme (einschließlich Smartphones) sind so einzurichten, dass nur berechtigte Personen die Möglichkeit haben, auf diese zuzugreifen. Infolgedessen ist zunächst eine Anmeldung mit einem geeigneten Authentisierungsverfahren (Passwort, Smartcard, biometrische Verfahren o.ä.) erforderlich.
  2. Die Vergabe von Nutzerkonten für die Arbeit an IT-Systemen muss personenbezogen erfolgen. Die Arbeit unter dem Nutzerkonto einer anderen Person ist unzulässig.
  3. Vertretungen sind nicht durch Weitergabe von Zugangsdaten personenbezogener Nutzerkonten, sondern durch geeignete Rechtevergaben zu organisieren.
  4. Dem IT-Anwender ist untersagt, die für das Authentisierungsverfahren erforderlichen Zugangsdaten weiterzugeben.
  5. Die Verwaltung der Nutzerkonten der Philosophischen Fakultät obliegt der IT-Abteilung der Philosophischen Fakultät. Als Verwaltung werden die folgenden Aufgaben zusammengefasst.
  6. Die Laufzeit eines Accounts richtet sich nach der Tätigkeit der Person in der Universität. Folgende Tabelle zeigt die Abhängigkeit zwischen Tätigkeit und Laufzeit des Accounts nach dem Ausscheiden.
  7. Einen besonderen Fall stellen Doktoranden/Doktorandinnen dar. Daher wird für Doktoranden/Doktorandinnen die Mitgliedschaft in einer Graduiertenschule (Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG)) den Zugang zu IT- und Bibliotheksservices sicherstellen. Dies betrifft auch alle anderen Rechte und Pflichten an der Universität; IT ist also nur ein Beispiel. Damit entkoppelt die Universität den Status als Doktorand/in von möglichen Beschäftigungsverhältnissen. Die Doktoranden/Doktorandinnen haben eine studentische Benutzerkennung erhalten (UG-Student\M.Musterfrau). Der Zugriff auf gemeinsam genutzte Daten muss im System abgebildet sein und darf nicht durch die Weitergabe von Passwörtern erfolgen. Welche Person(en) Zugriff auf die Daten erhalten soll entscheidet der Dateneigner, den Zugriff gewährt die IT-Abteilung der Philosophischen Fakultät nach schriftliche Mitteilung durch den Dateneigner.